Die erforderliche Therapie in einer Dekompressionskammer wird für Sporttaucher nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sondern jeder titulierte Sporttaucher ist selbst verantwortlich, im Besitz einer gültigen Tauchunfallversicherung zu sein, die im  Falle eines Tauchunfalls für die anfallenden Kosten aufkommt, gemäss der spanischen Gesetzgebung. Die Tauchzentren und Tauchbasen überprüfen bei ihren Kunden, dass sie im Besitz einer gültigen Tauchunfallversicherung sind, da es eine Voraussetzung ist, um sie unter Wasser mitzunehmen.

© AK-DigiArt
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Die Kosten für hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) in der Druckkammer und den eventuell notwendigen Nachbehandlungen können schnell in fünfstellige Summen steigen. Dazu kommt eventuell noch der Rücktransport, der die Summe zumeist drastisch erhöht.

Auslandsreisekostenversicherungen sind zudem nicht auf die Deckung von Tauchunfällen spezialisiert und so entstehen oft Deckungslücken.

Unabhängig von Tauchniveau, d.h. vom OWD-Neuling bis hin zum Trimixtaucher bietet Scuba Medic eine internationale Versicherung für Tauchunfälle und damit verbundene Arztkosten, speziell entwickelt für Sporttaucher und Tauchlehrer.

Scuba Medic deckt die angefallenen Kosten aufgrund eines Tauchunfalles, die Bergungs-und Transportkosten zum Krankenhaus oder in die am nächsten gelegene Druckkammer sowie eine Abfindung im Falle dauerhafter Invalidität oder Todesfall.

Scuba Medic beinhaltet zusätzlich eine private Haftpflichtversicherung für Sporttaucher.

Mit der Scuba Medic-Tauchunfallkarte sind Sporttaucher ab dem Moment der Zahlungsbestätigung sofort für ein Jahr versichert.

Eine Tauchversicherung zu geringen Kosten mit einer umfangreichen Deckung.

Der Versicherungbeitrag für die Jahresversicherung mit weltweiter Deckung liegt bei 40,- Euro.

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Kurzübersicht der Deckungssummen (Geltungsbereich WELTWEIT)

1. Medizinische Behandlungskosten 30.000 €
2. Druckkammer Behandlung 30.000 €
3. Rückführungskosten 30.000 €
4. Erforderliche Unterbringungs-  
     und Transportkosten 5.000 €
5. Such- und Bergungskosten 30.000 €
6. Bei Invalidität oder Tod als Folge der Ausübung des Sporttauchens  
    I. Todesfall 6.000 €     II. Dauerinvalidität 6.000 €
7. Private Sporttaucher Haftpflicht 150.000 €

Die kompletten Details gehen aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen hervor.